Semesterticket

Einführung des Deutschland-Semestertickets

Zum Wintersemester 2024/25 führen wir an der Hochschule das Deutschland-Semesterticket ein.

Alle Informationen dazu findet ihr hier.

Deutschlandticket-Upgrade

Aktuelle Informationen zum Deutschlandticket-Upgrade gibt es hier!

Der Studierendenrat der Hochschule Zittau/Görlitz bietet den Studierenden der HSZG ab Wintersemester 2022/23 ein Semesterticket an. In einer im Wintersemester 2021/22 vorausgegangenen Urabstimmung fand die Einführung eines Semestertickets eine breite Mehrheit in der Studierendenschaft.

Allgemein

Verfügbarkeit

Das Wintersemester 2022/23 beginnt am 01.09.2022. Ab diesem Tag kannst du das Semesterticket nutzen.

Bezugsberechtigte

Das Semesterticket wurde als Solidarmodell eingeführt. Somit beziehen alle Studierenden automatisch das Semesterticket. Informationen zu Befreiungs- bzw. Rückerstattungsmöglichkeiten findest du im Punkt Rückerstattungen & Ausnahmen.

Preis

Der Semesterticketpreis im Wintersemester 2023/24 sowie Sommersemester 2024 beträgt jeweils 144,70 EUR. Der Studierendenschaftsbeitrag wurde dementsprechend um die Höhe des Semesterticketpreis erhöht. Die Zahlung erfolgt wie gewöhnlich über die Rückmeldung.

Rückerstattungen und Ausnahmen

Befreiungen vom Semesterticket sind nur für die Studiengänge Soziale Gerontologie, Fachübersetzen Wirtschaft Deutsch-Polnisch, WTÖb, WTÖm, WUÖb sowie WGÖb vorgesehen. Der Grund dafür ist, dass sich die Studierenden dieser (Fern-)studiengänge nur einen sehr geringen Teil des Semesters in Görlitz bzw. Zittau aufhalten.

Rückerstattungen sind dagegen unabhängig vom Studiengang möglich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Aufenthalt studienbedingt außerhalb des ZVON-Gebietes
  • Ex- oder Immatrikulation im laufenden Semester
  • Studierende mit Schwerbehindertenausweis

Alle genauen Informationen zu den Rückerstattungen sind in der Beitragsordnung nachlesbar.

Anträge mit Ex- oder Immatrikulation im laufenden Semester werden nur bearbeitet, wenn die entsprechende Bescheinigung innerhalb von sechs Wochen zu erwarten ist. Wenn erkennbar ist, dass dies nicht der Fall sein wird, werden die Anträge automatisch als nicht bewilligt gewertet und es wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig.

Für Studierende in besonders schwerwiegenden, sozialen und wirtschaftlichen Notlagen bieten wir ein Härtefallverfahren an. Alle genauen Informationen zum Härtefallverfahren sind in der Härtefallordnung nachlesbar.

Beim Rückerstattungs- sowie Härtefallverfahren handelt es sich um Rückerstattungsvorgänge. Aus diesem Grund muss der Semesterbeitrag zunächst vollständig gezahlt werden. Eine Ausnahme davon bildet die vorläufige Härtefallbewilligung, in diesem Fall streckt der Studierendenrat den Semesterticketanteil des Studierendenschaftsbeitrag vor und begleicht diesen direkt beim Immatrikulationsamt. Dies ist hilfreich für Studierende, die nicht dazu in der Lage sind den vollen Semesterbeitrag im Rückmeldezeitraum zu begleichen. Dieses Mittel findet erst Anwendung, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden (z.B. Ratenzahlung des Semesterbeitrags).

Anfragen per Mail oder Rückerstattungs- bzw. Härtefallanträge bitte bei Mailversand an senden!

 

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Rückerstattungen nur aus den oben genannten Gründen durchführen. Das Semesterticket ist ein Solidarmodell, das grundsätzlich von allen Studierenden genutzt werden kann. Um dieses überhaupt anbieten zu können, muss es von einem Großteil der Studierenden bezahlt werden. Und falls ihr es nicht benötigt, um zur Hochschule zu kommen, könnt ihr es immer noch für umweltschonende Wochenendausflüge in die Umgebung nutzen. Tipps dafür findet ihr weiter unten.

Für Studierende in besonderen finanziellen Notlagen gibt es die Möglichkeit, dass der Studierendenrat die Kosten für das Semesterticket vollständig oder teilweise übernimmt. Da dieses Budget begrenzt ist, können wir nur Studierende unterstützen, die andernfalls ihr Studium nicht fortsetzen könnten. Die entsprechenden Voraussetzungen findet ihr in unserer Härtefall-Ordnung.

Download Rückerstattungsformulare

Die Rückerstattungsformulare sind in unserem Downloadbereich herunterladbar. Die Formulare werden im PDF-Format bereitgestellt und können direkt im PDF-Viewer ausgefüllt werden.

Beratung & Hilfsangebot

Solltest du Fragen beim Ausfüllen deines Antrags haben, so sind wir dir gerne behilflich. Vereinbare dazu einfach einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Schreibe uns dazu eine Mail mit einer Terminanfrage an

Konditionen

Das Semesterticket besteht aus den zwei Bestandteilen ZVON und SPNV welche unterschiedliche Geltungsbereiche bzw. Konditionen aufweisen.

Geltungsbereich

  • Das Ticket gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln (Nahverkehrszug, S-Bahn, Straßenbahn und Bus) im ZVON-Verbundgebiet in der 2. Wagenklasse.
  • Bei der Nutzung der Zittauer Schmalspurbahn (SOEG) gilt das Ticket nur, wenn pro Fahrt ein Historikbeitrag erworben wird. In anderen Sonderverkehrsmitteln gilt das Ticket nicht.
  • Das Ticket gilt bei Fahrtzielen bzw. Linien außerhalb des ZVON-Verbundraums, die gemäß ZVON-Tarifbestimmungen im ZVON-Tarif integriert sind:
    • SPNV im ZVON-Tarif:
      • RB 65: Schleife–Spremberg (ein Fahrschein im VBB muss erst ab Spremberg (r. Cottbus) gelöst werden)
      • L 7: Zittau-Varnsdorf-Seifhennersdorf
    • Regionalbusverkehr:
      • Regionalbus 259: Weißwasser–Burgneudorf–Hoyerswerda
      • ab 11.12.2022: Regionalbus 401 Rumburk–Jirikov–Ebersbach
      • Regionalbus 709: Horka–Crostwitz–Dreikretscham–Bautzen
      • Regionalbus 710: Zerna–Nebelschütz–Göda–Bautzen
      • Regionalbus 711: Dubring–Wittichenau–Dreisterm–Bautzen
      • Regionalbus 720: Bautzen–Göda–Crostwitz–Säuritz
      • Regionalbus 739: Bischofswerda–Panschwitz-Kuckau–Räckelwitz
      • Regionalbus 755: Seeligstadt–Großröhrsdorf
      • Regionalbus 775: Oppitz–Königswartha
      • Regionalbus 776: Drehna–Boxberg/Rauden
      • Regionalbus 780: Commerau–Königswartha
      • Regionalbus 785: Königswartha–Groß Särchen
      • Regionalbus 791: Königswartha–Eutrich
      • Regionalbus 795: Großhänchen/Jedlitz–Abzw n Burkau
      • Regionalbus 796: Abzw Jauer/Miltitz–Jeßnitz–Räckelwitz
      • PlusBus 520: Rammenau–Bischofswerda
      • PlusBus 530: Bautzen–Panschwitz-Kuckau–Kamenz
      • PlusBus 535: Bischofswerda–Burkau Anbau
      • PlusBus 536: Schleife–Burgneudorf–Hoyerswerda
    • Stadtverkehr:
      • Linie 1-6: Stadtverkehr Hoyerswerda
      • Linie 21-23: Stadtverkehr Kamenz
      • ab 01.01.2023: Linie A: Stadtverkehr Görlitz von/nach Zgorzelec (Granica–Dom Kultury–Centrum–Sienkiewicza–Granica)
    • Weitere Relationen und Details im ZVON-Liniennetzplan.
  • Es gelten grundsätzlich die aktuell gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des ZVON.

Weitere Bestimmungen

  • Ein Fahrrad kann Montag bis Freitag in der Zeit von 19:00 Uhr bis 04:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig kostenfrei mitgenommen werden.

Geltungsbereich

  • Das Ticket gilt bei allen in Sachsen verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen im Nahverkehr (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress), jedoch nicht auf schienengebundenen Sonderverkehrsmitteln, mit Ausnahme der Döllnitzbahn GmbH.
  • Die Nutzung von Fernverkehr oder Sonderverkehrsmitteln ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet die Döllnitztalbahn.
  • Zum Geltungsbereich des SPNV-Semesterticket Sachsen gelten ebenso nachfolgende Strecken/Streckenabschnitte außerhalb Sachsens (sog. Transitkorridore):
    • Brandenburg:
      • Rehfeld–Falkenberg–Elsterwerda/Biehla–Ruhland
    • Thüringen:
      • Regis-Breitingen–Gößnitz–Crimmitschau
      • Gößnitz–Meerane
    • Tschechien:
      • Großschönau–Seifhennersdorf
    • Polen:
      • Hagenwerder–Hirschfelde
    • Innerhalb der Transitkorridore ist der Ein-, Aus- und Umstieg gestattet.

Weitere Bestimmungen

  • Für ein- bzw. ausbrechende Fahrten nach/aus dem Gültigkeitsbereich ist eine Kombination mit einem angrenzendem Länder-Ticket möglich. Somit entfällt in diesem Fall das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Ohne Länder-Ticket sind grundsätzlich Fahrkarten gemäß der Beförderungsbedingungen des genutzten Verkehrsunternehmens bis/ab dem letzten Haltebahnhof im Geltungsbereich des SPNV-Semesterticket erforderlich.

Bildquelle: ZVON

Ausflugstipps

  • Das Zittauer Gebirge mit seinen zahlreichen Wandermöglichkeiten ist von Zittau aus einfach mit dem Bus zu erreichen. Wer es besonders malerisch möchte, kann für einen Zuschlag von 5,00 € mit der Schmalspurbahn fahren.
  • Bautzen ist die historische Hauptstadt der Oberlausitz und das kulturelle Zentrum der Sorben und bietet vielfältige Sehenswürdigkeiten aus alter und neuerer Zeit.
  • Parties, shoppen oder Kultur, Dresden bietet für jeden etwas. Und das lästige Suchen von Parkplätzen entfällt.
  • Wer etwas mehr Fahrtzeit einplanen möchte, oder eventuell auch ein ganzes Wochenende zur Verfügung hat, für den ist Leipzig auf jeden Fall einen Besuch wert.
  • Oder einfach mal schauen, wie es bei den anderen in Görlitz oder Zittau aussieht.

Dies ist nur ein kleiner Vorgeschmack. Unter https://www.zvon.de/de/ausfluege-im-zvon/ gibt es unzählige weitere Vorschläge. (Es ist zu beachten, dass Fahrten nach Tschechien nicht vom Semesterticket abgedeckt werden.)

 

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