Zum Wintersemester 2024/25 führen wir an der Hochschule das Deutschland-Semesterticket ein. Ab Sommersemester 2025 ist das Ticket in der Campus-App "MyHSZG" zu finden.
Alle Informationen dazu findet ihr hier.
Der Studierendenrat der Hochschule Zittau/Görlitz bietet den Studierenden der HSZG seit Wintersemester 2022/23 ein Semesterticket an. In einer im Wintersemester 2021/22 vorausgegangenen Urabstimmung fand die Einführung eines Semestertickets eine breite Mehrheit in der Studierendenschaft.
Der Semesterticketpreis im Wintersemester 2024/25 sowie Sommersemester 2025 beträgt jeweils 176,40 EUR. Diesen Beitrag zahlt ihr zusammen mit dem Beitrag für die Studierendenschaft und dem Beitrag für das Studentenwerk wie gewöhnlich bei eurer Rückmeldung.
Befreiungen vom Semesterticket sind nur für Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen (nicht KIA-Studiengänge); Studierende in Studiengängen, die im Ausland angeboten werden; Studierende, die nicht als Haupthörer an der HSZG immatrikuliert sind sowie Studierende in Promotionsstudiengängen vorgesehen. Der Grund dafür ist, dass sich die Studierenden dieser (Fern-)studiengänge nur einen sehr geringen Teil des Semesters in Görlitz bzw. Zittau aufhalten.
Alle genauen Informationen zur Befreiung vom Semesterticket findet ihr in der aktuellen Beitragsordnung.
Rückerstattungen sind unabhängig vom Studiengang möglich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Alle genauen Informationen zu den Rückerstattungen sind in der Beitragsordnung nachlesbar.
Für abgelehnte Anträge wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig.
Das Rückerstattungsformular findet ihr hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Rückerstattungen nur aus den oben genannten Gründen durchführen. Das Semesterticket ist ein Solidarmodell, das grundsätzlich von allen Studierenden genutzt werden kann. Um dieses überhaupt anbieten zu können, muss es von einem Großteil der Studierenden bezahlt werden. Und falls ihr es nicht benötigt, um zur Hochschule zu kommen, könnt ihr es immer noch für umweltschonende Wochenendausflüge in die Umgebung nutzen. Tipps dafür findet ihr weiter unten.
Für Studierende in besonders schwerwiegenden, sozialen und wirtschaftlichen Notlagen bieten wir ein Härtefallverfahren an. Das bedeutet, dass der Studierendenrat die Kosten für das Semesterticket vollständig oder teilweise übernimmt. Da dieses Budget begrenzt ist, können wir nur Studierende unterstützen, die andernfalls ihr Studium nicht fortsetzen könnten. Die entsprechenden Voraussetzungen findet ihr in unserer Härtefallordnung.
Mehr Informationen findet ihr hier.
Beim Rückerstattungs- sowie Härtefallverfahren handelt es sich um Rückerstattungsvorgänge. Aus diesem Grund muss der Semesterbeitrag zunächst vollständig gezahlt werden. Eine Ausnahme davon bildet die vorläufige Härtefallbewilligung, in diesem Fall streckt der Studierendenrat den Semesterticketanteil des Studierendenschaftsbeitrag vor und begleicht diesen direkt beim Immatrikulationsamt. Dies ist hilfreich für Studierende, die nicht dazu in der Lage sind den vollen Semesterbeitrag im Rückmeldezeitraum zu begleichen. Dieses Mittel findet erst Anwendung, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden (z.B. Ratenzahlung des Semesterbeitrags).
Solltest du Fragen beim Ausfüllen deines Antrags haben, so sind wir dir gerne behilflich. Vereinbare dazu einfach einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. Schreibe uns dazu eine Mail mit einer Terminanfrage an semesterticket(at)hszg.de
Bei technischen Problemen erreicht ihr uns auch unter oben genannter Adresse. Wir bitten euch jedoch, eure Matrikelnummer mit anzugeben.
Das Deutschland-Semesterticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket.
Alle Informationen finden Sie in unseren FAQs.
In der Region:
Dies ist nur ein kleiner Vorgeschmack. Unter https://www.zvon.de/de/freizeit gibt es unzählige weitere Vorschläge. Bitte beachtet, dass Fahrten im Ausland nicht vom Semesterticket abgedeckt werden.