Ganz einfach, in dem du dich zur Wahl stellst vor dem Wahlzeitraum. Dazu kommt meistens eine Mail bei der du eine Umfrage ausfüllst und dann auswählen kannst in welchen Gremien du dich aufstellen willst. Wenn du dazu noch mehr Fragen hast, schreib uns einfach eine Mail an stura@hszg.de .
Du solltest deine Stimmen abgegeben, weil dadurch deinen studentischen Vertretern mehr Rückhalt gibst. Außerdem kannst du somit auch die Zukunft der Hochschule und deines Fachbereiches indirekt mit bestimmen.
Gewählt werden die studentischen Vertreter für deinen Fachschaftsrat, deinen Fakultätsrat, dem Senat und dem erweiterten Senat. Wie im genauen die einzelnen Gremien aussehen oder was sie besonders macht, findest du in den nächsten Fragen beantwortet.
Der Fachschaftsrat (FSR) ist deine Interessenvertretung auf Fakultätsebene. Sie organisieren Veranstaltungen, entsenden Mitglieder in den StuRa, beraten dich bei Problemen, helfen dir weiter, egal wo es klemmt.
Fachschaftsräte:
Der Fakultätsrat setzt sich vor allem aus dem Dekan (sowas wie der Rektor, nur für eine bestimmte Fakultät) und gewählten Professoren, Mitarbeitern und Studierenden zusammen. Hier werden administrative Sachen der Fakultät beschlossen: Der Fakultätsrat ist zuständig für den Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen, Berufungsvorschläge der Professor:innen und vieles mehr. Im Fakultätsrat sitzen neben Professor:innen und Mitarbeitenden in der Regel auch immer zwei oder drei studentische Vertreter:innen.
Euren jeweilegen Fakultätsrat findet ihr auf der Seite eurer Fakultät.
Der Senat ist ein hochschulpolitisches Gremium, welches sich aus einem großen Teil Professoren und Mitarbeitenden aber auch ein paar wenigen studentischen Vertretern zusammensetzt. Den Vorsitz im Senat hat der Rektor. Dort werden Beschlüsse für die Hochschule gefasst. Er befindet z. B. über die Ordnungen der Hochschule, darunter auch Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Fakultäten, oder die Berufung neuer Professor:innen.
Der Erweiterte Senat besteht aus dem Senat und weiteren Vertreter:innen der Hochschule, darunter auch vier Studierende. Er ist zuständig für die Wahl und Abwahl der:des Rektor:in, sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderung.