Seit dem 1. September 2024 gibt es an der Hochschule Zittau/Görlitz das digitale Deutschland-Semesterticket. Damit können die Studierenden unserer Hochschule bundesweit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Flatrate nutzen.
Als Studierendenrat haben wir uns für die Einführung des Tickets stark gemacht und sind eure Ansprechpersonen bei Problemen. Auf dieser Seite findet ihr alle wichtigen Informationen.
Ab 1. März 2025 wird das Deutschland-Semesterticket in der "MyHSZG"-App zur Verfügung gestellt!
(am 1. März 2025)
Bis zum 28.02.2025 ist das Deutschlandticket noch in der NETINERA-App zu finden. Das Deutschland-Semesterticket in der "MyHSZG"-App ist erst ab 01.03.2025 gültig. Installiert die "MyHSZG"-App rechtzeitig auf eurem Gerät und überprüft am 01.03. bevor ihr in Zug/Bus steigt, ob das Ticket geladen und sichtbar ist. So kann der Wechsel reibungslos stattfinden.
Bei Fragen erreicht ihr uns in diesem Zeitraum per Mail an semesterticket(at)hszg.de sowie telefonisch unter 03583 612-3353.
Ihr habt Fragen zum Deutschland-Semesterticket? Hier haben wir euch die häufigsten Fragen und die dazugehörigen Antworten zusammengestellt:
Ab dem 01.03.25 wird das Ticket ausschließlich in der „MyHSZG“-App zur Verfügung gestellt. In der „NETINERA Tickets“ App werden ab März keine neuen Tickets mehr ausgestellt.
Das Deutschlandsemesterticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket und gilt im ÖPNV in Deutschland.
In den Tarifbestimmungen steht der genaue Geltungsbereich.
Das Deutschland-Semesterticket kostet bundesweit einheitlich noch bis Ende des Sommersemesters 29,40 Euro pro Monat (60 % des Deutschland-Tickets) bzw. 176,40 Euro pro Semester.
Ab WiSe 25/26 kostet es 208,80 Euro.
Das Ticket bekommst du automatisch als Studierende*r der Hochschule Zittau/Görlitz, es ist weiterhin mit im Semesterbeitrag enthalten.
Bis zum 28.02.25 ist das Ticket nur über die "NETINERA-Tickets"-App nutzbar. Dafür musst du dir die App herunterladen, mit deiner Hochschul-Mail-Adresse anmelden und verifizieren.
Ab dem 01.03.25 ist das Ticket nur noch über die Campus App "MyHSZG" nutzbar.
Hier findest du die App:
Vergewissere dich vor dem Betreten des öffentlichen Verkehrsmittels, dass das Deutschland-Semesterticket gültig ist!
Es gibt keine Erstattung, wenn die Verifizierung vor Fahrtantritt nicht durchgeführt wurde.
Ja, das Ticket ist auch nutzbar, wenn ihr gerade keine Internetverbindung im Zug/Bus habt, vorausgesetzt ihr habt es vorher schon abgerufen.
Die Offline-Datenspeicherung des Tickets ist auf maximal 5 Tage begrenzt.
Wenn du kein Handy hast, melde dich bitte persönlich beim StuRa.
Bei verspäteter Rückmeldung können wir nicht garantieren, dass das Deutschlandsemesterticket rechtzeitig ausgestellt wird. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung für die Nichtnutzbarkeit des Tickets bis zur nachträglichen Ausstellung des Tickets.
Ja, der Semesterbeitrag für das nächste Semester muss immer vollständig zur Rückmeldefrist überwiesen werden, auch wenn nur noch eine letzte Prüfungsleistung (Verteidigung der Abschlussarbeit) am ersten Tag des neuen Semesters oder später stattfindet.
Mehr Infos findet ihr in der Immatrikulationsordnung der Hochschule.
Nein, mit dem Tag der Exmatrikulation erlischt der Anspruch für die Nutzung des Deutschlandsemestertickets und der Zugriff wird in der App gesperrt.
Du kannst einen Rückerstattungsantrag bis zum 16.08. für das folgende Wintersemester und bis zum 16.02. für das folgende Sommersemester stellen.
Der Antrag kann in folgenden Ausnahmefällen gestellt werden: Urlaubssemester, studienbedingter Auslandsaufenthalt, Doppelimmatrikulation, Schwerbehindertenausweis. Verbindliche Informationen könnt ihr in unserer aktuellen Beitragsordnung nachlesen.
Bitte beachtet außerdem folgende Infos:
Das Deutschlandsemesterticket wird als Vollsolidarmodell für alle immatrikulierten Studierenden (Ausnahmen siehe Beitragsordnung) nach erfolgter Rückmeldung/Immatrikulation automatisch als personengebundenes 6-Monats-Ticket ausgestellt. Eine Rückerstattung kann deshalb grundsätzlich nur in den genannten Ausnahmefällen und fristgerecht vor der Erstellung des Tickets beantragt werden. Wurde das Ticket einmal erstellt, ist keine Rückerstattung mehr möglich.
Es kann nur das komplette Ticket für das jeweilige Semester erstattet werden, eine anteilige Erstattung ist nicht möglich.
Mit der Abgabe des Rückerstattungsantrags sind alle benötigten Nachweise anzufügen, liegt eine entsprechende Bescheinigung noch nicht vor, kann diese entsprechend der Beitragsordnung nachgereicht werden. (Innerhalb von 2 Monaten nach Semesterbeginn)
Die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
Eine parallele Nutzung eines Jobtickets o. ä. begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
Bis 28.02.2025:
Für technische Probleme mit der "NETINERA Tickets"-App steht euch das Support-Kontaktformular hier oder direkt in der App zur Verfügung.
Ab 01.03.2025:
Für technische Probleme mit der "MyHSZG"-App steht euch der Support-Chat direkt in der App zur Verfügung.
Alternativ könnt ihr euch auch unter support(at)uninow.de melden.
Bei allen anderen Fragen und Problemen meldet euch bitte beim StuRa. Entweder ihr schreibt uns unter
semesterticket(at)hszg.de oder meldet euch direkt bei uns während der Sprechzeiten.
Bitte gebt uns bei Problemen mit dem Ticket eure Matrikelnummer mit an, damit wir euch schnellstmöglich helfen können.
Im SoSe 25 können Studierende des Studienkollegs das Semesterticket nachkaufen, da es nicht im Semesterbeitrag enthalten ist. Bitte meldet euch dafür bei madeleine.pohl(at)hszg.de.
Ab dem WiSe 25/26 bezahlen alle Studierende des Studienkollegs das Semesterticket zusammen mit dem Semesterbeitrag und können es automatisch in der "MyHSZG" App nutzen.