Härtefallverfahren

Einreichungsfrist Wintersemester 23/24

Die Frist für die Einreichung eines Härtefallantrags für das Wintersemester 23/24 ist der 01.10.2023!

Studierende in besonders schwerwiegenden, sozialen und wirtschaftlichen Notlagen können einen Härtefallantrag stellen und bei Bewilligung des Antrags den Studierendenschaftsbeitragsanteil nach §2 Abs. 2 Punkt 5 Beitragsordnung (Semesterticketbetrag) zurückerstatten bekommen. Auch eine vorläufige Bewilligung ist möglich sofern du keine ausreichenden finanziellen Mittel besitzt um den vollständigen Semesterbeitrag im Rückmeldezeitraum zu zahlen.

Berechnung

Die Einkommensobergrenze zur Bewilligung eines Härtefallantrags hinsichtlich einer wirtschaftlichen Notlage berechnet sich dabei aktuell aus folgenden Beträgen:

  • 300 EUR/Person als Freibetrag
  • Mietkosten (Angemessenheit analog der ortsüblichen Mietstufe die beim Wohngeld Anwendung findet)
  • Wohnnebenkosten (Heizung, Strom, Wasser)
  • Kosten für einen Internetanschluss
  • Höhe des Rundfunkbeitrags, sofern dieser zu zahlen ist
  • Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn diese selbst zu zahlen sind

Nachweise

Die folgenden Unterlagen sind zusammen mit deinem Härtefallantrag einzureichen:

Bei wirtschaftlicher Notlage zusätzlich:

  • BaföG-Bescheid (auch ablehnend)
  • Einkommensnachweis mindestens der letzten 3 Monate (in Form von Kontoauszügen)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweise Kranken- und Pflegeversicherung
  • Nachweise Miet- und Mietnebenkosten
  • Nachweise Sozialleistungen (siehe Einkommensermittlungsbogen)
  • Bescheid Rundfunkbeitrag (optional)
  • Kostennachweis Internetanschluss (optional)

Weitere Informationen

Das Härtefallformular mit den nötigen Anhängen findest du im Downloadbereich.

Alle genauen Informationen bezüglich antragsberechtigter Personen, Einkommensbegriff, Bewilligungskriterien, Form und Fristen usw. findest du in der Härtefallordnung.

Bei Fragen kannst du dich per E-Mail oder Telefon an uns wenden.