Das Studierendenwerk Dresden als Anstalt öffentlichen Rechts ist ein Unternehmen mit sozialem Auftrag und betreut ca. 43.000 Studierende von acht Hochschulen in Görlitz, Zittau und Dresden. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, die Verpflegung in den Mensen und Cafeterien, die Wohnheime, Beratungsangebote sowie die Kulturförderung und die Kitas. Organe des Studierendenwerk sind der:die Geschäftsführer:in sowie der Verwaltungsrat.
Im Verwaltungsrat arbeiten Vertreter:innen der Studierenden und der Hochschulen paritätisch und ehrenamtlich. Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Dresden tritt in der Regel bis zu fünfmal im Jahr zusammen. Er entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen: den Wirtschaftsplan, den Erlass und die Änderung der Satzung und der Beitragsordnung, die Benutzungsordnungen, die Bestimmung der:des Wirtschaftsprüfer:in. Außerdem nimmt er den Jahresbericht der:des Geschäftsführer:in entgegen und erörtert ihn.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus vierzehn Mitgliedern (10 mit beschließender und vier mit beratender Stimme) zusammen, fünf stimmberechtigte Mitglieder sind Studierende der Hochschulen aus Görlitz und Dresden. Der StuRa der HSZG wählt alle zwei Jahre eine:n Vertreter:in in den Verwaltungsrat.
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