Der StuRa setzt für einzelne Aufgabenbereiche Referate ein und wählt Mitglieder des Plenums als Referatsleiter:innen und Referent:innen. Diese arbeiten in den jeweiligen Arbeitsbereichen selbstständig. Gemäß der derzeitigen Satzung des StuRa finden sich die verschiedenen Referate in sechs Arbeitsbereichen zusammen.
Die Referate setzen die Beschlüsse des StuRa um und erarbeiten neue Beschlussvorlagen. Sie vertreten diese Beschlüsse in Hochschule, Politik und Gesellschaft. Referent:innen koordinieren Aktivitäten im Bereich ihrer Referate und beanworten Anfragen an diese.