Entgegen seines Namens besteht der Senat nicht nur aus alten weis(s)en Männern, sondern setzt sich aus Mitgliedern der Professor:innenschaft, Studierendenschaft und Mitarbeiter:innen der Hochschule zusammen. Wir Studierenden dürfen bis zu drei Sitze besetzen.
Im Senat der HSZG sind allerdings auch beratende Mitglieder, die zwar nicht abstimmen dürfen, aber im Fall der:des Rektor:in Sonderrechte wie eine Entscheidung bei Stimmgleichheit haben. Zu den beratenden Mitgliedern zählen die Dekan:innen der einzelnen Fakultäten, das Rektorat, der:die Gleichstellungsbeauftragte und der:die Personalrät:in.
Damit sind wir Studierenden als größte Interessensgruppe der Hochschule leider in der Minderheit. Umso wichtiger, dass motivierte Studis uns im Senat vertreten und gegenreden, wenn studentische Interessen übergangen werden!
Besonders wichtig sind diese studentischen Vertreter bei Beschlüssen zur Studienorganisation. Dafür sind zusätzlich die Stimmenmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten studentischen Senatsmitglieder oder 2/3 des Senats erforderlich.
Aber was wird nun eigentlich im Senat entschieden?
Grundsätzlich geht es im Senat um Angelegenheiten des Studiums, der Forschung oder der Kunst, die mehr als nur eine Fakultät betreffen, um Nachwuchsförderung, um Grundsatzfragen der Organisation des Hochschulbetriebs und wo die Reise hingeht.
Konkret wurde im Senat zum Beispiel über die Beibehaltung oder Verwerfung von Freiversuchen während Corona abgestimmt. Aktuell beschäftigt der Senat sich vor allem mit der Einsetzung einer Kommission, die eine Bestandsaufnahme der gesamten HSZG machen wird und dann die Weiterentwicklung der Hochschule plant.