Fakultätsräte

Der Fakultätsrat setzt sich vor allem aus dem Dekan (sowas wie der Rektor, nur für eine bestimmte Fakultät) und gewählten Professoren, Mitarbeitern und Studierenden zusammen. Hier werden administrative Sachen der Fakultät beschlossen: Der Fakultätsrat ist zuständig für den Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen, Berufungsvorschläge der Professor:innen und vieles mehr. Im Fakultätsrat sitzen neben Professor:innen und Mitarbeitenden in der Regel auch immer zwei oder drei studentische Vertreter:innen.